BAS Vertriebs GmbH

Vorsicht vor nicht zertifizierten Atemschutzmasken

Falsche Zertifikate für nicht geprüfte Masken im Umlauf

Atemschutz ist gerade in diesen Zeiten ein sehr sensibles Thema. Die Nachfrage nach persönlicher Schutzausrüstung wie Masken ist stark gestiegen. Grundsätzlich unterscheidet man bei den derzeit erhältlichen, geeigneten Masken zwei unterschiedliche Normenstandards:

Europäischer Standard - Maske EN 149:2001 / Schutzstufe FFP2

Zu erkennen ist eine eine geprüfte und zugelassene Partikelfitrierende Halbmaske der Schutzstufe FFP2 an der vierstelligen Kennziffer des Prüflabors nach dem CE Zeichen (z.B. CE1234) und der Nennung der angewandten Norm EN 149: 2001, A1: 2009 auf dem Produkt und der Verpackung.

Unter folgendem Link der EU können Sie noch einmal zusätzlich referenzieren, ob die Querprüfung des auf der Maske angebrachten CE Zeichens (z.B. CE1234) mit der Legitimation der akkreditierten Stelle (Notified Body=NB) übereinstimmt:

>> https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm
Chinesischer Standard GB 2626 / Schutzstufe KN 95

Zu erkennen ist eine geeignete Maske an der Prägung KN 95 (i.d.R. ohne weitere Angaben von CE). Unter folgendem Link der „China National Accreditation Service for Conformity Assessment" können sie noch einmal referenzieren, ob das vorliegende Zertifikat von einem der 45 akkreditieren Prüfstellen ausgestellt wurde.

>> https://www.cnas.org.cn/english/photonews/03/902316.shtml

Es gibt in China einige hundert Prüfstellen, doch nur die explizit in der Liste aufgeführten Institutionen sind berechtigt, die Eignung der Maske für den europäischen Raum mit einem Zertifikat zu attestieren.

Leider tauchen derzeit immer mehr Masken auf, die weder korrekt gekennzeichnet noch ordnungsgemäß nach EU-Vorschriften geprüft und zugelassen sind.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Gefahren von nicht geprüften, nicht zertifizierten Atemschutzmasken informieren und warnen Sie hiermit ausdrücklich vor der Verwendung solcher Masken, die nicht den oben aufgeführten Standards entsprechen.

Das hier abgebildete "Zertifikat" und ähnliche der italienischen Prüfstelle ECM Ente Certificazione Macchine (EU-Nummer 1282) „überschwemmen" zurzeit den europäischen Markt. Das Problem ist, dass ECM keine Zulassung zur Prüfung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) besitzt, sondern (unter anderem) nur Medizinprodukte testen darf. Diese Bescheinigungen täuschen allerdings vor, dass die benannten Produkte nach der Norm EN 149 für filtrierende Halbmasken in Übereinstimmung mit der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 getestet und für konform erklärt werden.

Worauf müssen Sie als Einkäufer also bei der Auswahl der Masken achten?

  • Auf Verkaufspackung und Maske muss die CE-Kennzeichnung ersichtlich sein, "CE" gefolgt von der vierstellegen Kennziffer des Prüflabors (CE1234).
  • Eine Liste der akkreditierten Prüflabore finden Sie hier: Zugelassene Prüflabore in der EU. Hier können Sie überprüfen, ob das Prüflabor berechtigt ist, Prüfungen nach EN 149 durchzuführen. Die entsprechende Zulassung lautet: 2016/425 Personal protective equipment
  • Nennung der Norm EN 149:2001, A1:2009 und der entsprechenden Schutzstufe auf Maske und Verkaufsverpackung z.B. FFP2 NR (not reusable, also nicht wiederverwendbar) oder R (reusable, also wiederverwendbar)
  • Der Verkaufsverpackung liegt eine Anwendungsinformation bei.
  • EG-Konformitätserklärung
  • Baumusterprüfung der Zulassungstelle
  • Technisches Datenblatt

Besonders bei vermeintlich sehr günstigen Masken lohnt sich ein genauer Blick zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter/Kollegen. Die niedrigen Preise sind oftmals nur möglich, weil Prüf- und Zertifizierungsverfahren bewusst umgangen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher nur zugelassene Masken EN149/FFP2 oder GB2626/KN95 zu verwenden.

>> Weitere Informationen vom VTH Verband Technischer Handel e.V.

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