BAS Vertriebs GmbH

Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren

FBFHB-023 Stand: 22.06.2020

Mit der Überarbeitung der DIN EN 388:2017-01: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (Vermeidung von Verletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände sowie Anstoßen, Widerstand gegen Durchdringungen, Durchstich- und Schnittfestigkeit) wurden die Prüfverfahren angepasst und insbesondere für die Prüfung der Schnittfestigkeit ein zusätzliches Prüfverfahren genormt.
Es wurden Kriterien festgelegt, wann bei einem Handschuh welches Prüfverfahren angewendet werden muss, insbesondere bei Schutzhandschuhen, die aus Hochleistungsfasern hergestellt werden. Für diese neue Prüfung gibt es 6 Leistungsstufen (A bis F), wobei A die geringste und F die höchste Leistungsstufe ist. Durch diese zusätzliche Prüfung der Schnittfestigkeit hat sich die notwendige Kennzeichnung unter dem Piktogramm geändert. Neben den vier bekannten Ziffern

  • Ziffer 1: Abriebfestigkeit (mind. LS 3 erforderlich)
  • Ziffer 2: Schnittfestigkeit (mind. LS 2 erforderlich)
  • Ziffer 3: Weiterreißkraft (mind. LS 3 erforderlich)
  • Ziffer 4: Durchstichkraft (mind. LS 3 erforderlich)

wird nun ein Buchstabe (A-F oder X) aufgeführt. Dieser Buchstabe gibt an, dass eine Prüfung der Schnittfestigkeit nach neuem Prüfverfahren durchgeführt wurde (A bis F) oder, dass keine Prüfung nach neuem Verfahren durchgeführt wurde. Dann steht hier ein X (siehe Tabelle nächste Seite). Die sechste Stelle, der Buchstabe "P", wird angegeben, wenn eine Prüfung zum Schutz vor Stoß durchgeführt wurde, was für Feuerwehrschutzhandschuhe jedoch keine Anforderung ist.

Mindestanforderungen

Folgende Leistungsstufen (LS) sind für die Verwendung bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen mindestens erforderlich: 3 2 3 3. Diese Anforderungen beruhen auf einer Gefährdungsbeurteilung und werden von Feuerwehrschutzhandschuhen, die nach DIN EN 659 gefertigt sind, erfüllt.

Demnach können Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefahren bei der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen (sog. THL-Handschuhe, wenn keine thermischen Einwirkungen zu erwarten sind) nach neuer DIN EN 388:2017 folgende Bezeichnungen der Leistungsstufen (höhere Leistungsstufen sind möglich) haben:

  • 3 2 3 3 X (alle Prüfungen wie bisher wurden durchgeführt)
  • 3 X 3 3 B (Schnittschutz wurde nur nach dem neuen Verfahren geprüft – "Ergebnis B")
  • 3 2 3 3 B (Schnittschutz wurde nach dem alten und dem neuen Verfahren geprüft)

Handschuhe nach EN 388 werden von einer zertifizierten Stelle geprüft. Jeder Handschuhtyp bekommt ein Prüfzertifikat. Das Zertifikat ist in aller Regel 5 Jahre gültig. Aufgrund der neuen Norm verlieren sie nicht ihre Gültigkeit, d.h. auch Handschuhe nach bisheriger Norm können noch solange gekauft werden, bis das Zertifikat abgelaufen ist.

Piktogramm   Ziffer Bedeutung
Beispiel 1 3 2 3 3 nach EN 388:2003-12
Beispiel 2 3 2 3 3 B P nach EN 388:2016/DIN EN 388:2017-01
Beispiel 3 3 X 3 3 B nach EN 388:2016/DIN EN 388:2017-01
Beispiel 4 3 2 3 3 X nach EN 388:2016/DIN EN 388:2017-01

Im Gegensatz zu Feuerwehrhandschuhen nach DIN EN 659 sind bei Schutzhandschuhen nach DIN EN 388 bislang keine Schutzhandschuh-Mindestlängern festgelegt. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird der Schutzbereich des Schutzahndschuhs wie folgt festgelegt: Das festgelegte Schutzziel wird erfüllt, wenn in Kombination mit der konkret vor Ort genutzten Einsatzjacke bei jeder Körperhaltung ein Pulsschutz sichergestellt ist und Hautpartien nicht freiliegen. Dies kann auch z.B mit einer Stulpe sichergestellt werden, wie sie beim Feuerwehrschutzhandschuh für die Brandbekämpfung nach DIN EN 659 festgelegt ist. Andere Realisierungmöglichkeiten des Puls- und Hautschutzes sind möglich und Vorfeld durch die Beschaffenden eigenverantwortlich auf Praxistauglichkeit zu prüfen.

>> Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen (PDF 418 KB) Stand 22.06.2020

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