VOLLZUGS BEKANNTMACHUNG ZUM BAYFWG
1. November 2020
Am 1. November 2020 ist die überarbeitete Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte sind dabei:
- die Beibehaltung und Konkretisierung der Hilfsfrist
- die Aufnahme eines Hinweises zum Abstand von Hydranten
- die Erweiterung von Fahrzeugen und Gerätebeispielen
- die Beibehaltung des Technischen Prüfdienstes
- die Positiverklärung bei der Übernahme von First-Responder-Diensten anstelle einer Widerspruchslösung
- einen konkretisierenden Hinweis zu Doppelmitgliedschaften
- die Erweiterung des Beispielkatalogs bei der Beteiligung des LFV
- die ausdrücklich Aufnahme der Präventionspflicht der Gemeinden auch bei psychischen Belastungen ebenso wie Nennung des Fachberaters PSNV-E