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VOLLZUGS BEKANNTMACHUNG ZUM BAYFWG

1. November 2020

Am 1. November 2020 ist die überarbeitete Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte sind dabei:

  • die Beibehaltung und Konkretisierung der Hilfsfrist
  • die Aufnahme eines Hinweises zum Abstand von Hydranten
  • die Erweiterung von Fahrzeugen und Gerätebeispielen
  • die Beibehaltung des Technischen Prüfdienstes
  • die Positiverklärung bei der Übernahme von First-Responder-Diensten anstelle einer Widerspruchslösung
  • einen konkretisierenden Hinweis zu Doppelmitgliedschaften
  • die Erweiterung des Beispielkatalogs bei der Beteiligung des LFV
  • die ausdrücklich Aufnahme der Präventionspflicht der Gemeinden auch bei psychischen Belastungen ebenso wie Nennung des Fachberaters PSNV-E
>> Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) (PDF 905,7 KB)

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