Sonderförderprogramm Bayern für Hilfeleistungssätze
Förderung von akkubetriebenen Rettungsgeräten
Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat der Förderung technisch mindestens gleichwertiger akkubetriebener Rettungsgeräte zugestimmt.
Dabei müssen die akkubetrieben Rettungsgeräte (Spreizer, Schneidgeräte und Rettungszylinder) mindestens vergleichbare Leistungswerte (z. B. hinsichtlich Spreizkraft, Spreizweite, Schneidkraft, Schneidfähigkeit) wie hydraulisch betriebene Rettungsgeräte nach DIN EN 13204 aufweisen. Darüber hinaus ist für eine ausreichende sichere Energieversorgung über einen längeren Zeitraum ist zu sorgen. Dazu müssen alle akkubetriebenen Rettungsgeräte zusätzlich mit einer Adapterlösung (Möglichkeit, die Rettungsgeräte auch über ein Netzteil mit elektrischer Energie zu versorgen) ausgestattet werden.
Die Zustimmung gilt abweichend von den Vorgaben der Nr. 1 des Sonderförderprogramms für die Beschaffung von „Hilfeleistungssätzen" gemäß DIN EN 13204 unter den oben genannten Voraussetzungen ab sofort auch für Rettungsgeräte, die nach diesem Sonderförderprogramm ersatzbeschafft werden sollen. Auf die Beschaffung eines Pumpenaggregats (Elektromotorpumpe oder Verbrennungsmotorpumpe) kann nur dann verzichtet werden, wenn ausschließlich akkubetriebene Rettungsgeräte (Spreizer, Schneidgeräte und Rettungszylinder) beschafft werden.
Gerne führen wir Ihnen einen Rettungssatz vor. Bitte vereinbaren Sie einen Vorführtermin mit uns!