BAS Vertriebs GmbH

Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge verabschiedet!

Mobile Systemtrenner und Wärmebildkameras jetzt auch Standardbeladung

Der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat die im Frühjahr 2019 veröffentlichten Entwürfe zur Aktualisierung der Normen für Löschfahrzeuge (Normenreihe DIN 14530) im November als endgültige Normen veröffentlicht. Die Änderung berücksichtigt vor allem die geänderten Anforderungen an den Trinkwasserschutz bei der Verlegung von Löschwasserleitungen durch die Feuerwehr. Mit der Änderung des jeweiligen Teils von DIN 14530 werden neben weiteren Beladungsanpassungen (z. B. Aufnahme des Sperrwerkzeugkastens ab Fahrzeuggröße LF 10) vor allem Feuerwehr-Systemtrenner und Wärmebildkameras als Standardbeladung in die Beladeliste aufgenommen.

Ergänzung der Beladung durch Systemtrenner

Der Systemtrenner sorgt für einen reduzierten Ausgangsdruck gegenüber dem Eingangsdruck. Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Rohrnetz wird der Systemtrenner an bestehende Standrohre oder Überflurhydranten angeschlossen. Er soll verhindern, dass Wasser aus der verlegten Löschwasserleitung in das Trinkwasserversorgungsnetz zurückfließt.

Die Beladelisten der Normen für die Löschfahrzeuge müssen entsprechend mit dem Feuerwehr-Systemtrenner ergänzt werden. Grundsätzlich ist die folgende Mindestanzahl von Feuerwehr-Systemtrennern je Fahrzeug erforderlich:

  • ein Systemtrenner B-FW bei einem Nennförderstrom QN unter 2 000 l/min (z. B. Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000 oder Tragkraftspritze PFPN 10-1500);
  • zwei Systemtrenner B-FW bei einem Nennförderstrom QN von größer/gleich 2 000 l/min (Feuerlöschkreiselpumpe größer/gleich FPN 10-2000); und z. B.
  • drei Systemtrenner B-FW bei einer Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10 2000 sowie einer Tragkraftspritze PPN 10-1500 in der Beladung
>> Systemtrenner im Online-Katalog

Aufnahme bzw. Erweiterung der Beladung mit Wärmebildkameras

Jedes Löschfahrzeug muss als Standardbeladung eine Wärmebildkamera mitführen, bei Löschstaffel- und Löschgruppenfahrzeugen ist eine zweite Wärmebildkamera als Standardbeladung aufgenommen und in der Beladungstabelle mit der Fußnote „Kann entfallen, wenn die zweite Wärmebildkamera für den Sicherheitstrupp / zweiten Angriffstrupp von einem anderen Fahrzeug zur Verfügung steht." versehen.

Ausführung Wärmebildkamera für den Feuerwehreinsatz (Innenangriff)

  • robust und hitzebeständig;
  • mit Feuerwehrschutzhandschuhen nach DIN EN 659 bedienbar;
  • in Schutzgrad IP 67.
  • Bei den Tanklöschfahrzeugen wird wegen der Begrenzung auf Trupp-Besatzung lediglich eine Wärmebildkamera in die Standardbeladung aufgenommen.

Über diese Änderungen hinausgehend werden beim TSF, TSF-W und KLF für die Tragkraftspritze PFPN 10 1000 eine Ladestromversorgung in der Fahrzeughalterung aufgenommen, nach dem Vorbild des LF 20 KatS. Bei allen Fahrzeugen ersetzt der Mehrzweckbeutel DIN 14922 den Feuerwehr-Leinenbeutel, beim (H)LF 20 wird das Teleskopstativ durch das kleinere Dreibeinstativ nach DIN 14863 ersetzt. Ein Sperrwerkzeugkasten ist Pflicht für die (H)LF 10(20), er kann ebenfalls entfallen, wenn er von einem anderen Fahrzeug zur Verfügung steht

>> Wärmebildkameras im Online-Katalog

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