Alterungsanzeige für VOSS-Helme
Eine Folie mit Köpfchen fürs Köpfchen
Der Kopf ist unser wichtigstes, aber gleichzeitig auch unser empfindlichstes Körperteil. Schutzhelme helfen Kopfverletzungen zu verhindern, deswegen sieht man die Feuerwehr bei Einsätzen auch nur selten ohne.
Kein Feuerwehrhelm hält ewig
Allerdings sind auch Schutzhelme nicht ewig haltbar und einsetzbar. So können mechanische Beanspruchungen den Helmen zusetzen, wie zum Beispiel Stöße, Schläge oder Herunterfallen. Aber auch wenn Helme nur selten oder auch gar nicht getragen werden, unterliegen sie einem ständigen altersbedingten Verschleiß durch Faktoren wie Witterung, UV-Strahlung, Luftverunreinigungen etc.
Der "Knacktest"
Schutzhelme müssen also regelmäßig überprüft werden, am besten nach jedem Einsatz. In der Praxis fällt es allerdings nicht immer leicht zu beurteilen, ob ein Helm ausgewechselt werden soll oder nicht. Bei dieser Entscheidung kann der sogenannte „Knacktest" helfen: Hierbei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man nun bei angelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche war, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden.
Clevere Folie
Noch einfacher funktioniert die Überprüfung mit der Alterungsanzeige für VOSS-Helme aus PE. Das ist eine Folie, die auf der Rückseite der Helmschale angebracht wird und jederzeit den Verschleiß des Helmmaterials durch UV-Strahlen anzeigt. UV-Strahlen entziehen Kunststoffhelmen nämlich Weichmacher, wodurch sie mit der Zeit spröde und porös werden.
Die Alterungsanzeige besteht aus drei Bereichen: Der linke Folienbereich zeigt das VOSS-HELME-Logo mit dem Ausgangsfarbton. In der Mitte befindet sich die eigentliche Alterungsanzeige mit einem sich farblich verändernden Indikatorfeld. Rechts sieht man den Referenzbereich.
Solange die Farbe der Alterungsanzeige der Referenzfarbe hinter dem Häkchen-Symbol entspricht, kann der Helm noch getragen werden. Wenn sich die Anzeige allerdings soweit entfärbt hat, dass sie der Farbe hinter dem Mülleimer-Symbol entspricht, muss der Helm entsorgt werden. Dies ist nach ca. vier Jahren Einsatzdauer der Fall (auch die GUV-Regel empfiehlt eine maximale Gebrauchsdauer von vier Jahren).
Die Empfehlung von VOSS-HELME, Schutzhelme nach fünf Jahren auszusondern, bleibt weiterhin bestehen.